Satzung u. a.

Grundlagen unseres Tuns sind u. a.:

Satzung

Satzung
Satzung des HILFSWERKs der Unitarier (Gesamtverband) e. V. vom 31.10.2015 (HV), 06.04./25.05.2018 (Vorstand/FA) - Eintragung beim Amtsgericht am 16.10.2018.
HW_Satzung_2018_05_25.pdf
PDF-Dokument [211.7 KB]

Kinder- und Jugendarbeit

PARITÄTISCHE Kinder- und Jugendschutz
Broschüre zum Kinder- und Jugendschutz des PARITÄTISCHEN (Stand: 2018/04)
PARITÄTISCHE_Kinder-und-Jugendschutz-in-[...]
PDF-Dokument [337.2 KB]

Bescheide, Anerkennungen

Freistellungsbescheid (zuletzt ausgestellt: Finanzamt Potsdam vom 26.11.2020)

Danach ist unser HILFSWERK nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dienen.

Für Spenden für die Zwecke Jugendhilfe, Altenhilfe, Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe, Förderung des Wohlfahrttswesens und für Mitgliedsbeiträge dürfen wir Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck ausstellen.

 

Träger freier Jugendhilfe (zuletzt ausgestellt: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Arbeit, Soziales Familie und Integration vom 21.03.2018).

 

Zahlen

Zum 31.12.2021:

  • Mitgliederstand 103
  • Bilanzsumme 715.626,25 €.