Satzung u. a.
Grundlagen unseres Tuns sind u. a.:
Satzung
Satzung des HILFSWERKs der Unitarier (Gesamtverband) e. V. vom 31.10.2015 (HV), 06.04./25.05.2018 (Vorstand/FA) - Eintragung beim Amtsgericht am 16.10.2018.
HW_Satzung_2018_05_25.pdf
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Kinder- und Jugendarbeit
Broschüre zum Kinder- und Jugendschutz des PARITÄTISCHEN (Stand: 2018/04)
PARITÄTISCHE_Kinder-und-Jugendschutz-in-[...]
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Bescheide, Anerkennungen
Freistellungsbescheid (zuletzt ausgestellt: Finanzamt Potsdam vom 26.11.2020)
Danach ist unser HILFSWERK nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dienen.
Für Spenden für die Zwecke Jugendhilfe, Altenhilfe, Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe, Förderung des Wohlfahrttswesens und für Mitgliedsbeiträge dürfen wir Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck ausstellen.
Träger freier Jugendhilfe (zuletzt ausgestellt: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Arbeit, Soziales Familie und Integration vom 21.03.2018).
Zahlen
Zum 31.12.2021:
- Mitgliederstand 103
- Bilanzsumme 715.626,25 €.