Satzung
Die Grundlage unseres Tuns ist in unserer Satzung niedergelegt. Diese können Sie nachfolgend ansehen:
Satzung des HILFSWERKs der Deutschen Unitarier (Gesamtverband) e. V., Stand: 19.06.2010
HW-Satzung2010_06_19.pdf
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Bescheide, Anerkennungen
Freistellungsbescheid vom Finanzamt Potsdam vom 09.02.2012
Danach ist unser HILFSWERK nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dienen.
Für Spenden für die Zwecke Jugendhilfe, Altenhilfe, Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe und für Mitgliedsbeiträge dürfen wir Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck ausstellen.
Träger freier Jugendhilfe durch Amt für Famile, Jugend und Sozialordnung Hamburg.
